Die neue Prüfung
Im Dezember 1997 wurde die neue Verordnung der Prüfung zum Industriemeister Fachrichtung Metall erlassen. Rechtliche Grundlage ist der §46, Abs. 2 des Berufsbildungsgesetzes.
Zentrale Punkte der neuen Prüfungsverordnung:
1. Nachweis beruflicher Handlungskompetenz
2. Praxisbezug
3. keine fachsystematische Organisation
Dies wird besonders im Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen " deutlich. Die Prüfung besteht aus zwei Situationsaufgaben (schriftlich) und einem situationsbezogenen Fachgespräch (mündlich). Dabei beziehen die Situationsaufgaben alle betrieblichen Handlungsbereiche (Technik, Organisation, Personal/Führung) ein und stammen aus den Funktionsfeldern Betriebserhaltung, Fertigung und Montage.
Folgende Befähigungen sollen nachgewiesen werden:
1. in Betrieben unterschiedlicher Größe und Branchenzugehörigkeit sowie in unterschiedlichen Bereichen und Tätigkeitsfeldern Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben wahrzunehmen.
2. sich auf veränderte Methoden und Systeme in der Produktion, auf verändernde Strukturen der Arbeitsorganisation und auf neue Methoden der Organsationsentwicklung, der Personalführung und -entwicklung flexibel einzustellen sowie den technisch-organisatorischen Wandel im Betrieb mitzugestalten.
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