Die neue Prüfung

Im Dezember 1997 wurde die neue Verordnung der Prüfung zum Industriemeister Fachrichtung Metall erlassen. Rechtliche Grundlage ist der §46, Abs. 2 des Berufsbildungsgesetzes.

Zentrale Punkte der neuen Prüfungsverordnung:
1. Nachweis beruflicher Handlungskompetenz
2. Praxisbezug
3. keine fachsystematische Organisation

Dies wird besonders im Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen " deutlich. Die Prüfung besteht aus zwei Situationsaufgaben (schriftlich) und einem situationsbezogenen Fachgespräch (mündlich). Dabei beziehen die Situationsaufgaben alle betrieblichen Handlungsbereiche (Technik, Organisation, Personal/Führung) ein und stammen aus den Funktionsfeldern Betriebserhaltung, Fertigung und Montage.

Folgende Befähigungen sollen nachgewiesen werden:
1. in Betrieben unterschiedlicher Größe und Branchenzugehörigkeit sowie in unterschiedlichen Bereichen und Tätigkeitsfeldern Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben wahrzunehmen.
2. sich auf veränderte Methoden und Systeme in der Produktion, auf verändernde Strukturen der Arbeitsorganisation und auf neue Methoden der Organsationsentwicklung, der Personalführung und -entwicklung flexibel einzustellen sowie den technisch-organisatorischen Wandel im Betrieb mitzugestalten.
 

> Auszüge aus RSP + Prüfungsverordnung
> Prüfungsaufgabe Nov. 2000
> Bsp Prüfungsaufgabe "Heidelberger Druckmaschinen"
> Bsp Prüfungskombination
> Bsp Fachgespräch