> Projekt > Projekthintergrund
Das neue Prüfungskonzept

Vor dem Hintergrund der Veränderungen der Berufspraxis wurde im Dezember 1997 eine neue Prüfungsverordnung für die Industriemeisterprüfung der Fachrichtung Metall verabschiedet. Im Rahmen der Prüfung steht nun der Nachweis beruflicher Handlungskompetenz im Vordergrund. Neben Fachkompetenz, die bisher ausschließlich geprüft wurde, ist nun auch Methodenkompetenz und soziale Kompetenz prüfungsrelevant.

Prüfungen im Sinne der neuen Verordnung erfordern ein hohes Ausmaß an Praxisorientierung. Nur mit Hilfe von Aufgaben, die sich auf typische Arbeitsanforderungen und Handlungssituationen der betrieblichen Praxis beziehen, wird berufliche Handlungskompetenz beurteilbar. Sogenannte Situationsaufgaben werden diesem Anspruch gerecht. Sie bestehen aus einem aus der Praxis abgeleiteten Arbeitsauftrag sowie der dazugehörigen Problembeschreibung und umfassen in der Regel alle Elemente einer vollständigen Arbeitshandlung.

Die Neukonzeption der Meisterprüfung macht eine grundlegende Veränderung der Ausbildung erforderlich. Situationsaufgaben werden in der Prüfungssituation und als situationsbezogene Lernaufgaben im Lernprozeß (insbesondere im Ausbildungsabschnitt "Handlungsspezifische Qualifikationen") eine zentrale Rolle spielen. Voraussetzung zur Teilnahme an diesem Ausbildungsteil ist das erfolgreiche Bestehen der Prüfung des Abschnitts "Fächerübergreifende Basisqualifikationen".

[mehr]